Stephanie Holzhausen
Die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie tragen auf Therapieantrag grundsätzlich die gesetzlichen Krankenkassen. Die staatliche Beihilfe und/oder die Privatkassen tragen die Kosten je nach Versicherungsbestimmungen.
Als privat Versicherter und Beihilfeberechtigter ist es daher trotzdem ratsam, sich vorab telefonisch bei der Krankenkasse nach den entsprechenden Regelungen zu erkundigen.
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