Christian Holzhausen
Folgende Gründe können b e i s p i e l h a f t zur Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung führen:
Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter (z.B. übermäßiges Schreien, Fütterstörungen oder Ein- und Durchschlafstörungen)
Umschriebene Entwicklungsstörungen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens
Autistische Syndrome
Psychische Störungen im Rahmen einer Lernbehinderung oder einer geistigen Behinderung
Hyperkinetische Störungen (ADHS)
Störungen des Sozialverhaltens (z.B. auffallend aggressives Verhalten oder Stehlen)
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
Ängste und Zwangsstörungen
Depressive Störungen
Suizidalität
Abhängigkeiten (z.B. von Alkohol oder Drogen nach vorangegangener Entgiftungsbehandlung)
Mutismus
Tic-Störungen
Ausscheidungsstörungen: Einnässen (Enuresis) und Einkoten (Enkopresis)
Essstörungen: Anorexie (Magersucht), Bulimie oder Adipositas
Schlafstörungen
Stottern
Chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Asthma oder Neurodermitis)
Körperliche Beschwerden ohne organischen Befund (somatoforme Störungen)
Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten können Kinder oder Jugendliche nachhaltig in ihrer Entwicklung behindern.
Jetzt neu! Hier geht`s zu unserem Psychoedukations-Comic!