Stephanie Holzhausen
Psychotherapeutische Leistungen können in bestimmten Fällen im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden, wenn die Leistung keinen unmittelbaren persönlichen Kontakt erfordert. Diese Entscheidung wird gemeinsam mit dem Therapeuten / der Therapeutin getroffen. Die Videosprechstunde stellt eine kassenärztliche Leistung dar und wird bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen übernommen. Bei privat
Versicherten ist dagegen empfehlenswert, diese Behandlungsvariante vorab mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären. Für die Videosprechstunde wird ein kassenärztlich zugelassener und zertifizierter
Videodienstanbieter genutzt, der eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet.
Für weitergehende Informationen rufen oder schreiben Sie mich gern an.
Jetzt neu! Hier geht`s zu unserem Psychoedukations-Comic!